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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung der Ferienwohnungen „Feldblick“ und „Kleine Auszeit“

 

Vermieterin:

Angelika Radler – Ferienwohnung Hasenfelde

Waldweg 8, 15518 Steinhöfel OT Hasenfelde

Telefon: +49 1577 1131397

E-Mail: anfrage@ferienwohnung-hasenfelde.de

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung der Ferienwohnungen „Feldblick“ und „Kleine Auszeit“ zur vorübergehenden Beherbergung sowie für die damit verbundenen Leistungen der Vermieterin.

1.2 Vertragspartner sind die Vermieterin und die buchende Person bzw. das buchende Unternehmen. Eine buchende natürliche Person muss bei Vertragsschluss mindestens 18 Jahre alt sein.

1.3 Erfolgt eine Buchung für Familienangehörige, Freunde, Mitarbeiter oder andere Personen, bitten wir den Buchenden, die mitreisenden bzw. untergebrachten Personen über diese AGB und die Hausordnung zu informieren. Bei Firmenbuchungen sind der Vermieterin die tatsächlich untergebrachten Personen entsprechend der Buchungsvereinbarung mitzuteilen.

1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen Gast und Vermieterin haben Vorrang vor diesen AGB. Ergänzungen und besondere Absprachen sollten zu Beweiszwecken in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Nachricht über das verwendete Buchungsportal, festgehalten werden.

1.5 Erfolgt die Buchung über ein Buchungsportal, gelten ergänzend die Bedingungen, die für die konkrete Buchung wirksam vereinbart wurden. Soweit über das Buchungsportal mit der Vermieterin wirksam abweichende Buchungs-, Zahlungs- oder Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gehen diese für die betreffende Buchung vor.

2. Buchung und Vertragsschluss

2.1 Eine Buchung kann insbesondere über ein Buchungsportal, die Internetseite der Ferienwohnung, per E-Mail, telefonisch oder auf andere individuell vereinbarte Weise erfolgen. Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch die Vermieterin bzw. mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.

2.2 Der Gast wird gebeten, die Buchungsbestätigung nach Erhalt zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die gebuchte Ferienwohnung, An- und Abreisedatum, Personenzahl, vereinbarte Leistungen und den Gesamtpreis. Abweichungen sollten möglichst umgehend mitgeteilt werden.

2.3 Die Hausordnung ergänzt diese AGB und ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages, sofern sie dem Gast vor oder bei Vertragsschluss wirksam zur Verfügung gestellt wurde.

3. Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Für Beherbergungsverträge, bei denen ein bestimmter Termin oder Zeitraum für den Aufenthalt vereinbart wird, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Für eine Stornierung gelten daher die nachfolgenden Regelungen bzw. bei einer Buchung über ein Buchungsportal die für die konkrete Buchung wirksam vereinbarten Stornierungsbedingungen.

4. Preise und Zahlung

4.1 Maßgeblich ist der in der Buchungsbestätigung oder Rechnung ausgewiesene Gesamtpreis. Alle angegebenen Preise sind Endpreise; eine gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer ist darin enthalten, soweit sie anfällt. Welche Nebenleistungen, beispielsweise Endreinigung oder Wäsche, im Preis enthalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.

4.2 Ferienwohnung Feldblick: Kinder bis einschließlich 2 Jahre übernachten kostenfrei. Ab dem 3. Geburtstag werden Kinder bei der Preisberechnung wie voll zahlende Personen berücksichtigt. Auch kostenfrei mitreisende Kinder müssen bei der Buchung angegeben werden und zählen bei der zulässigen Höchstbelegung mit.

4.3 Kleine Auszeit: Das Studio ist ausschließlich für eine alleinreisende volljährige Person vorgesehen und kann erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres gebucht und genutzt werden. Minderjährige können dort auch in Begleitung nicht beherbergt werden.

4.4 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch bis 14 Tage vor der Anreise fällig. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor der Anreise zu zahlen. Erfolgt die Buchung weniger als 14 Tage vor Anreise, ist der Gesamtbetrag nach Erhalt der Rechnung bzw. Buchungsbestätigung fällig.

4.5 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.

4.6 Wird ein fälliger Betrag trotz angemessener Zahlungsaufforderung und Nachfrist nicht gezahlt, kann die Vermieterin nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen.

5. Stornierung durch den Gast

5.1 Eine Stornierung sollte zu Beweiszwecken in Textform erfolgen, bei Portalbuchungen möglichst über die Nachrichten- oder Stornierungsfunktion des verwendeten Portals. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei der Vermieterin bzw. nach den für die konkrete Portalbuchung geltenden Regeln eingeht.

5.2 Soweit für die konkrete Buchung keine wirksam abweichende Stornierungsbedingung vereinbart wurde, gilt für beide Ferienwohnungen die nachstehende Regelung. Bei einer Buchung über ein Portal – etwa Booking.com – gehen die im Buchungsprozess und in der Buchungsbestätigung für den gewählten Tarif ausgewiesenen Bedingungen vor (Ziffer 1.5).

Zeitpunkt der StornierungStornierungsfolge
bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetagkostenfrei
weniger als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag100 % des vereinbarten Gesamtpreises als Ausgangsbetrag; Anrechnung nach Ziffer 5.3
Nichtanreise oder vorzeitige Abreise100 % des vereinbarten Gesamtpreises als Ausgangsbetrag; Anrechnung nach Ziffer 5.3

5.3 Die Angabe von 100 % ist keine Vertragsstrafe. Ersparte Aufwendungen der Vermieterin sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung für den betreffenden Zeitraum werden angerechnet. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Vermieterin überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der entsprechend geringere Betrag zu zahlen bzw. ein bereits zu viel eingezogener Betrag zu erstatten.

5.4 Wir bemühen uns nach einer Stornierung selbstverständlich darum, die Ferienwohnung für den betreffenden Zeitraum anderweitig zu vermieten.

5.5 Da auch Krankheit, Unfall oder andere persönliche Gründe kurzfristig zu einer Absage führen können, empfehlen wir den rechtzeitigen Abschluss einer passenden Reiserücktrittskostenversicherung. Der Abschluss ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die vereinbarten Stornierungsbedingungen.

5.6 Zwingende gesetzliche Rechte des Gastes, insbesondere bei einer von der Vermieterin zu vertretenden Nichtbereitstellung der Unterkunft, bleiben unberührt.

6. Anreise und Abreise

6.1 Die Ferienwohnungen stehen am Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die reguläre Anreise ist zwischen 15:00 Uhr und 20:00 Uhr vorgesehen. Eine spätere Anreise bis 23:00 Uhr oder eine andere Ankunftszeit kann nach vorheriger Absprache vereinbart werden.

6.2 Wir bitten unsere Gäste, uns die ungefähre Ankunftszeit rechtzeitig mitzuteilen. Das erleichtert eine persönliche und unkomplizierte Schlüsselübergabe.

6.3 Am Abreisetag bitten wir darum, die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr freizugeben. Abweichende Zeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

6.4 Bei der Abreise sollte die Ferienwohnung in einem üblich ordentlichen Zustand hinterlassen werden. Dazu gehört insbesondere, dass benutztes Geschirr abgewaschen bzw. in den Geschirrspüler eingeräumt wird, persönliche Gegenstände mitgenommen werden und Abfälle entsprechend der vor Ort angegebenen Mülltrennung entsorgt werden. Die vereinbarte Endreinigung bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.

7. Gebuchte Personenzahl und Besucher

Uns ist wichtig, dass sich alle Gäste auf unserem Hof wohl und sicher fühlen. Deshalb bitten wir um Verständnis dafür, dass wir wissen müssen, welche Personen sich in unseren Ferienwohnungen aufhalten.

7.1 Die Ferienwohnung ist ausschließlich für die in der Buchung angegebene und von der Vermieterin bestätigte Personenzahl vorgesehen. Für die Feldblick-Wohnung zählen auch kostenfrei mitreisende Kinder bis einschließlich 2 Jahre zur zulässigen Höchstbelegung. Die Kleine Auszeit ist ausschließlich für einen volljährigen Einzelgast bestimmt.

7.2 Eine nachträgliche Erhöhung oder Änderung der Personenzahl ist nur nach vorheriger Zustimmung der Vermieterin möglich. Dies gilt unabhängig davon, ob in der Ferienwohnung möglicherweise weitere Schlaf- oder Sitzmöglichkeiten vorhanden sind. Ein Anspruch auf Aufnahme zusätzlicher Personen besteht nicht.

7.3 Auch eine zusätzliche Zahlung oder die Bereitschaft, einen Personenaufpreis zu zahlen, berechtigt nicht automatisch dazu, weitere Personen mitzubringen oder unterzubringen.

7.4 Nicht gebuchte Besucher dürfen sich nur nach vorheriger Absprache mit der Vermieterin in der Ferienwohnung oder den ausschließlich den Feriengästen zugeordneten Bereichen aufhalten. Dies gilt auch für einen lediglich vorübergehenden Besuch. Eine Übernachtung nicht angemeldeter bzw. nicht genehmigter Personen ist nicht gestattet.

7.5 Soll während des Aufenthalts kurzfristig jemand zu Besuch kommen, genügt eine vorherige Anfrage. Soweit dem keine betrieblichen, sicherheitsbezogenen oder sonstigen sachlichen Gründe entgegenstehen, können wir dies individuell abstimmen.

7.6 Hält sich eine nicht genehmigte Person in der Ferienwohnung auf, kann die Vermieterin verlangen, dass diese die Unterkunft bzw. den Gästebereich verlässt. Bei bewusster oder erheblicher Überschreitung der vereinbarten Personenzahl oder bei wiederholtem Verstoß kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Beendigung des Aufenthalts vorliegen.

8. Umgang mit der Ferienwohnung

8.1 Die Ferienwohnung wird unseren Gästen gereinigt und mit dem vereinbarten Inventar übergeben. Wir bitten darum, Wohnung, Einrichtung und Außenbereiche sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

8.2 Das Inventar der Ferienwohnung ist für die Nutzung innerhalb der Unterkunft bestimmt und darf nicht ohne Zustimmung entfernt oder anderweitig verwendet werden.

8.3 Das Rauchen ist in den Ferienwohnungen nicht gestattet; dies gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Verdampfer. Partys, größere Feiern, Junggesellen- oder Junggesellinnenabschiede sowie nicht vereinbarte Veranstaltungen sind nicht erlaubt.

8.4 Haustiere sind nicht gestattet. Zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere zu anerkannten Assistenzhunden, bleiben unberührt.

8.5 Rauchmelder und sonstige Sicherheits- oder technische Einrichtungen dürfen nicht entfernt, ausgeschaltet, abgedeckt oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.

8.6 Das Aufstellen oder Betreiben zusätzlicher Heizgeräte oder anderer Geräte mit besonders hoher elektrischer Anschlussleistung bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

9. Reinigung und außergewöhnliche Verschmutzungen

9.1 Die normale Endreinigung ist Bestandteil der vereinbarten Leistung, soweit sie in der Buchungsbestätigung entsprechend ausgewiesen ist. Sie umfasst die Verschmutzungen, die bei einer üblichen und vertragsgemäßen Nutzung der Ferienwohnung entstehen.

9.2 Entsteht durch ein vom Gast oder seinen Mitreisenden zu vertretendes Verhalten ein deutlich über die normale Endreinigung hinausgehender Reinigungsaufwand, können die hierdurch tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten berechnet werden. Dies kann beispielsweise bei außergewöhnlich starken Verschmutzungen oder einem erheblichen zusätzlichen Reinigungs- oder Geruchsbeseitigungsaufwand erforderlich sein.

9.3 Eine solche Berechnung erfolgt nicht als Vertragsstrafe, sondern nur entsprechend dem nachweisbar erforderlichen zusätzlichen Aufwand.

10. Schäden und Schlüssel

10.1 Sollte einmal etwas beschädigt werden, bitten wir um eine möglichst schnelle Mitteilung. Kleine Missgeschicke können passieren – wichtig ist uns vor allem, dass wir rechtzeitig reagieren und weitere Schäden vermeiden können.

10.2 Für schuldhaft verursachte Schäden an der Ferienwohnung, dem Inventar oder sonstigem Eigentum der Vermieterin haften die hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlichen Personen.

10.3 Bei Verlust eines Schlüssels können die erforderlichen Kosten für Ersatzschlüssel und – sofern dies aus Sicherheitsgründen tatsächlich notwendig und vom Gast zu vertreten ist – für den Austausch des betreffenden Schließzylinders berechnet werden. Kosten für einen Austausch werden nur berechnet, soweit der Zylinder bzw. die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wird.

11. Landwirtschaftlicher Hof und Außenbereiche

Unsere Ferienwohnungen befinden sich in einer aktiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Umgebung.

11.1 Landwirtschaft gehört bei uns zum Alltag. Je nach Jahreszeit kann es deshalb zu typischen Geräuschen, Gerüchen, Staubentwicklung sowie land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten kommen. Solche orts- und betriebstypischen Erscheinungen können teilweise auch am frühen Morgen oder am Abend auftreten. Die Lage auf einem bewirtschafteten Hof und die damit verbundenen ortsüblichen Erscheinungen sind Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit der Ferienwohnung; sie werden vor der Buchung beschrieben.

11.2 Bestimmte Bereiche des Grundstücks dienen ausschließlich der Landwirtschaft, dem Betrieb oder der privaten Nutzung und sind nicht Bestandteil des Aufenthaltsbereichs unserer Feriengäste. Wir bitten darum, entsprechend gekennzeichnete oder erkennbar betriebliche Bereiche, Wirtschaftsgebäude, Lagerflächen sowie Bereiche mit Maschinen oder Arbeitsgeräten nicht ohne unsere Zustimmung zu betreten.

11.3 Auf dem Hof können landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen unterwegs sein. Deshalb bitten wir darum, mit Fahrzeugen nur im Schritttempo zu fahren und insbesondere im Hofbereich aufmerksam zu sein.

11.4 Eltern und andere Aufsichtspersonen werden gebeten, insbesondere im Hof- und Außenbereich auf Kinder zu achten und ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachzukommen. Gesetzliche Verkehrssicherungs- und sonstige Pflichten der Vermieterin bleiben hiervon unberührt.

12. Grillen, Feuer und Brandschutz

12.1 Wegen der landwirtschaftlichen Umgebung und der jahreszeitlich unterschiedlichen Brandgefahr ist Grillen oder offenes Feuer auf dem Grundstück nur nach vorheriger ausdrücklicher Freigabe durch die Vermieterin gestattet.

12.2 Bei erhöhter Wald- oder Feldbrandgefahr kann das Grillen und jede Form offenen Feuers vollständig untersagt werden. Bitte beachten Sie hierzu die jeweils aktuellen Hinweise vor Ort.

12.3 Behördliche sowie vor Ort aus Sicherheitsgründen ausgesprochene Brandschutzanweisungen sind zu beachten.

13. Zutritt zur Ferienwohnung in besonderen Fällen

Die Privatsphäre unserer Gäste ist uns wichtig. Während des Aufenthalts betreten wir die Ferienwohnung deshalb nicht ohne Anlass.

13.1 Ist ein Zutritt aus einem sachlichen Grund erforderlich, beispielsweise zur Behebung eines gemeldeten Mangels, für eine notwendige Reparatur, zur Abwendung eines drohenden Schadens, zur Kontrolle einer erheblichen technischen Störung oder bei konkreten Anhaltspunkten für eine erhebliche vertragswidrige Nutzung, wird der Zutritt nach Möglichkeit vorher mit dem Gast abgestimmt und zu einer angemessenen Zeit angekündigt.

13.2 Bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei Feuer, Wasserschäden oder einer vergleichbaren unmittelbaren Gefährdung von Personen oder Sachen, darf die Ferienwohnung auch ohne vorherige Abstimmung betreten werden, soweit dies zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist.

14. Mängel während des Aufenthalts

Sollte während des Aufenthalts etwas nicht ordnungsgemäß funktionieren oder ein Mangel auftreten, bitten wir unsere Gäste, uns möglichst umgehend zu informieren. Dadurch erhalten wir die Möglichkeit, das Problem schnell zu prüfen und – soweit möglich – zu beheben. Die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 536c BGB, bleiben unberührt.

15. Parkplätze und abgestellte Fahrzeuge

15.1 Gästen können auf dem Grundstück Stellplätze für ihre Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Durch die Bereitstellung eines Stellplatzes entsteht kein Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag.

15.2 Die Vermieterin übernimmt keine individuelle Bewachung oder Verwahrung abgestellter Fahrzeuge, Fahrräder oder darin bzw. daran befindlicher Gegenstände. Für Schäden oder Verluste richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach Ziffer 17 dieser AGB.

16. Videoüberwachung des Hofbereichs

16.1 Soweit im Hof- und Zufahrtsbereich Videokameras eingesetzt werden, dient dies dem Schutz von Personen, Gebäuden und Eigentum sowie der Vorbeugung und Aufklärung konkreter Sicherheitsvorfälle. Die überwachten Bereiche werden entsprechend gekennzeichnet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen zur Videoüberwachung.

16.2 Die Videoüberwachung ist eine allgemeine Sicherheitsmaßnahme und stellt keine individuelle Bewachung der auf dem Grundstück abgestellten Fahrzeuge, Fahrräder oder sonstigen Gegenstände dar. Sie begründet insbesondere keinen Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag und keine Garantie dafür, dass ein bestimmter Vorgang von einer Kamera erfasst oder als Aufzeichnung verfügbar ist.

16.3 Die Videoüberwachung bleibt auf die hierfür erforderlichen, gekennzeichneten Bereiche beschränkt und dient nicht der gezielten Beobachtung des persönlichen Aufenthaltsverhaltens unserer Gäste. Die Innenräume der Ferienwohnungen sowie die unmittelbar den Feriengästen zugeordneten Aufenthaltsbereiche werden nicht erfasst.

16.4 Aufzeichnungen werden spätestens nach 72 Stunden automatisch überschrieben oder gelöscht, soweit sie nicht ausnahmsweise zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen weiter benötigt werden. Die Zulässigkeit und Ausgestaltung der Videoüberwachung richten sich im Übrigen nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

17. Haftung der Vermieterin

17.1 Die Vermieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

17.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Vermieterin bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

17.3 Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den Ziffern 17.1 und 17.2 sowie Mängelrechte des Gastes, insbesondere die Mietminderung, bleiben hiervon unberührt.

17.4 Für vorübergehende Unterbrechungen der Strom-, Wasser- oder Internetversorgung oder vergleichbare Beeinträchtigungen, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, besteht eine Haftung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

17.5 Für persönliche Gegenstände und Wertsachen unserer Gäste gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

18. Laden von Elektrofahrzeugen

Das Laden von Elektrofahrzeugen an normalen Haushaltssteckdosen der Ferienwohnungen oder an sonstigen hierfür nicht ausdrücklich freigegebenen Anschlüssen ist aus Gründen der elektrischen Sicherheit und des Brandschutzes nicht gestattet. Soll eine vorhandene ausdrücklich freigegebene Lademöglichkeit genutzt werden, gelten die hierzu getroffenen Vereinbarungen.

19. WLAN

19.1 Den Gästen wird während ihres Aufenthalts ein WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt. Aufgrund der ländlichen Lage kann eine jederzeit störungsfreie Verbindung oder eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit nicht garantiert werden.

19.2 Der Gast ist für die Sicherheit seiner eigenen Endgeräte und Daten verantwortlich.

19.3 Der Internetzugang darf nicht für rechtswidrige Zwecke oder zur Verletzung von Rechten Dritter verwendet werden. Die WLAN-Zugangsdaten dürfen nur an Personen der gebuchten Reisegruppe weitergegeben werden.

19.4 Bei einer missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung kann der Zugang im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eingeschränkt oder gesperrt werden.

20. Fundsachen

Sollte nach der Abreise etwas in der Ferienwohnung zurückbleiben, informieren wir den Gast nach Möglichkeit. Eine Nachsendung kann auf Wunsch und gegen Übernahme der tatsächlich entstehenden Versandkosten erfolgen. Fundsachen werden für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt; zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

21. Hausrecht und Rücksichtnahme

21.1 Wir möchten unseren Gästen einen ruhigen und angenehmen Aufenthalt ermöglichen. Deshalb bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme auf andere Gäste, Nachbarn und die Bewohner des Hofes.

21.2 Berechtigte Hinweise der Vermieterin zu Sicherheit und Brandschutz, Nutzung des Hofgeländes, Parken und Zufahrt, Nachtruhe sowie zum Schutz von Personen und Eigentum sind zu beachten.

22. Vorzeitige Beendigung des Aufenthalts durch die Vermieterin

22.1 Bei einem erheblichen Vertragsverstoß kann die Vermieterin den Beherbergungsvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblicher oder wiederholter Überschreitung der gebuchten Personenzahl, bewusstem Verschweigen zusätzlicher Übernachtungsgäste, unerlaubter Weitervermietung oder Überlassung der Ferienwohnung, erheblichen oder wiederholten Störungen des Hausfriedens, vorsätzlicher Beschädigung, erheblichen Verstößen gegen Brandschutzbestimmungen oder sonstiger schwerwiegender vertragswidriger Nutzung vorliegen.

22.2 Soweit nach Art und Schwere des Verstoßes angemessen und rechtlich erforderlich, wird der Gast zunächst auf den Verstoß hingewiesen und erhält Gelegenheit, diesen abzustellen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen oder wenn eine vorherige Aufforderung gesetzlich entbehrlich ist, kann eine sofortige Kündigung zulässig sein.

22.3 Nach einer wirksamen Beendigung des Vertrages ist die Ferienwohnung innerhalb einer angemessenen Frist zu verlassen. Zahlungs- und Schadensersatzansprüche sowie die Anrechnung ersparter Aufwendungen und einer möglichen Weitervermietung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

23. Außergewöhnliche Umstände

Kann die gebuchte Ferienwohnung aufgrund eines von der Vermieterin nicht zu vertretenden außergewöhnlichen Ereignisses nicht zur Verfügung gestellt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bereits geleistete Zahlungen für Leistungen, die infolgedessen nicht erbracht werden können, werden erstattet. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Gastes bleiben unberührt.

24. Datenschutz und Melderecht

24.1 Personenbezogene Daten unserer Gäste werden entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung und den sonstigen geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Ausführliche Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung unter www.ferienwohnung-hasenfelde.de/datenschutz/.

24.2 Für beherbergte ausländische Personen gelten die besonderen melderechtlichen Bestimmungen für Beherbergungsstätten. Soweit gesetzlich erforderlich, ist am Tag der Ankunft ein Meldeschein auszufüllen bzw. zu bestätigen und ein gültiges Identitätsdokument vorzulegen.

24.3 Besondere Meldescheine bzw. die entsprechenden elektronisch erhobenen Meldedaten werden ab dem Tag der Abreise ein Jahr aufbewahrt und anschließend innerhalb der gesetzlichen Frist vernichtet bzw. gelöscht.

25. Verbraucherstreitbeilegung

Die Vermieterin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

26. Schlussbestimmungen

26.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

26.2 Erfüllungsort für die Beherbergungsleistung und die Überlassung der Ferienwohnung ist der Ort der Ferienwohnung. Für Zahlungsverpflichtungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

26.3 Eine Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur in den gesetzlich zulässigen Fällen. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann der gesetzlich zulässige Gerichtsstand am Sitz der Vermieterin vereinbart werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

26.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: 25. August 2026

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